a.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 75 „Vörden Mitte“ wird verkleinert. Der
Aufstellungsbeschluss vom 02.07.2019 wird dementsprechend geändert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
b.
Für
den Bebauungsplan Nr. 75 „Vörden Mitte“ wird die öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt