Beschluss: Einstimmig zugestimmt

a.    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 75 „Vörden Mitte“ wird verkleinert. Der Aufstellungsbeschluss vom 02.07.2019 wird dementsprechend geändert.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

b.    Für den Bebauungsplan Nr. 75 „Vörden Mitte“ wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt