Die Aufstellung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63
„Westlich der Holdorfer Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das
Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
Die Aufstellung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63
„Westlich der Holdorfer Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das
Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.