Sitzung: 01.03.2022 Rat/004/2022
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1
Vorlage: 016/2022
Die Aufstellung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63
„Westlich der Holdorfer Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das
Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.