Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Für den Bebauungsplan Nr. 80 „Im Nörtebruche“ wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.