Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

1. Die betriebswirtschaftliche Friedhofsgebührenkalkulation (Anlage 1) für das Friedhofswesen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zum Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 sowie die Nachkalkulation 2020 bis 2022 wird als Grundlage zur Entscheidung über die „Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden“ zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Gebühr für die Kapellennutzung und die Nutzung und Verlängerung der Wahlgräber wird verändert.

 

2. Die „Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (Friedhofsgebührensatzung)“ (Anlage 2) wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes Vörden (Friedhofsgebührensatzung)“ vom 03.09.2002, zuletzt geändert am 13.12.2022, außer Kraft.