Sitzung: 27.02.2024 Rat/002/2024
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 007/2024
1. Die
betriebswirtschaftliche Friedhofsgebührenkalkulation (Anlage 1) für das
Friedhofswesen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zum Kalkulationszeitraum 2024
bis 2026 sowie die Nachkalkulation 2020 bis 2022 wird als Grundlage zur
Entscheidung über die „Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der
Gemeinde Neuenkirchen-Vörden“ zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Gebühr für die Kapellennutzung und die Nutzung und
Verlängerung der Wahlgräber wird verändert.
2. Die
„Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Gemeinde
Neuenkirchen-Vörden (Friedhofsgebührensatzung)“ (Anlage 2) wird beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes Vörden
(Friedhofsgebührensatzung)“ vom 03.09.2002, zuletzt geändert am 13.12.2022,
außer Kraft.