Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Koppeln Süd, Teil II“ wird
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss vom 11.10.2022
unter Anwendung des § 13 b BauGB wird gleichzeitig aufgehoben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Koppeln Süd, Teil II“ wird
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss vom 11.10.2022
unter Anwendung des § 13 b BauGB wird gleichzeitig aufgehoben.