Betreff
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Industriegebiet südöstlich der Autobahnauffahrt Neuenkirchen-Vörden Teil 2"
hier: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
072/2020
Art
Vorlage